Was muss ich tun, um Pflegegeld zu erhalten?
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen.
Pflegegeld beantragen
Um solche Sozialleistung wie das Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad zuerkannt bekommen. Die Begutachtung dafür beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist immer bei der Krankenkasse integriert, bei der man versichert ist. Wer privat krankenversichert ist, ist meistens bei derselben Versicherung privat pflegeversichert. Nachdem der Antrag gestellt ist, wird ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den Pflegebedarf festzustellen. In Abhängigkeit von den Resultaten der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse ob und welchen Pflegegrad Sie bekommen. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Als Angehöriger der pflegebedürftigen Person können Sie für die Person auch einen Pflegegrad beantragen, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind. Bei den Leistungen der Pflegeversicherung können Sie zwischen:
- Geldleistung
- Sachleistung oder
- Kombinationsleistung
wählen. Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Er kann damit eine privat organisierte Pflegekraft bezahlen oder die pflegenden Angehörigen entschädigen.
Die zweite Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege (z. B. durch Angehörige oder andere Pflegepersonen). Das Pflegegeld (auch Geldleistung) wird dem Pflegebedürftigen vollständig ausgezahlt, wenn keine Sachleistungen, wie Einsätze eines professionellen Pflegedienstes, in Anspruch genommen wurden. Die Höhe des Pflegegeldes können Sie im Artikel Geldleistung nachschauen.
Im Fall einer Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig um den Betrag der beanspruchten Sachleistung gemindert und der Pflegebedürftige erhält das restliche Pflegegeld ausgezahlt.
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