Wann steht mir eine Geldleistung der Pflegeversicherung zu?
Die Geldleistung (auch Pflegegeld genannt) steht dem Pflegebedürftigen zu, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Personen die Pflege übernehmen (§37 SGB XI). Die Geldleistung ist dafür gedacht, selbstbeschaffte Pflegehilfen zu bezahlen oder ehrenamtlich tätigen Personen eine materielle Anerkennung zukommen zulassen. Somit ist der Zweck der Geldleistung, die durch die Pflege entstandenen Mehrkosten aufzufangen.
Sachleistungen hingegen werden nur bei Einsatz professioneller Pflegedienste direkt an diese gezahlt. Die Pflegebedürftigen haben die freie Wahl, einen zugelassenen Pflegedienst oder eine private Pflegehilfe mit der Pflege zu beauftragen.
Eine andere Möglichkeit ist die Kombination aus diesen beiden Leistungen. Manchmal ist es eine professionelle Pflege unverzichtbar. Vor allem, wenn medizinische Leistungen notwendig sind. Der Pflegebedürftige kann für diese Leistungen den Pflegedienst beauftragen. Diese Leistungen berechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst als Sachleistungen. Wenn die Sachleistung nicht komplett erschöpft wird, hat der Pflegebedürftige den Anspruch auf das anteilige Pflegegeld bzw. Geldleistung. Ein Beispiel: Wird die Sachleistung zu 40% beansprucht, kann die Geldleistung anteilig zu 60% ausgezahlt werden.
Die Höhe der Geldleistung in 2016 und Erhöhungen/Änderungen für 2017
Pflegestufe | 2016 | Pflegegrad | 2017 |
Pflegegrad 1 (neu) | 0 € | ||
Pflegestufe 0 | 123 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe I | 244 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe I (mit Demenz) | 316 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe II | 458 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe II (mit Demenz) | 545 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe III | 728 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe III (mit Demenz) | 728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Härtefall | 728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Oft wird dieses für die 24 Stunden Betreuung verwendet. Haushaltshilfen und Pflegekräfte aus Osteuropa schaffen große Entlastung für die Familien, indem sie die häusliche Pflege übernehmen.
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